Kanzlei in Bünde


Steuerberater Wippermann & Hellmann

Sedanstr.10
32257 Bünde

Telefon: 05223 – 99 238 0
E-Mail: info@wh-steuerberater.de

 

Schreiben Sie uns!



Alle Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.


Captcha - nicht lesbar? Klicken Sie auf das Bild
Captcha - grafischer Zugangscode

Montag:
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Dienstag:
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch:
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag:
08.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.30 Uhr
Termine (auch außerhalb der Bürozeiten) nach Vereinbarung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die rechtssichere Abrechnung von Löhnen und Gehältern verlangt heute mehr denn je tiefgreifende Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Wir garantieren Ihnen eine pünktliche und rechtssichere Abrechnung aller Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens zum Fälligkeitszeitpunkt. Termingerecht übermitteln wir die Beitragsnachweise, Meldungen der Sozialversicherung und Lohnsteueranmeldungen an die entsprechenden Empfänger.

Gerade der Bausektor beinhaltet viele besondere Herausforderungen im Bereich der Lohnabrechnungen. Insbesondere die Abrechnung mit der SOKA-Bau (Sozialkasse des Baugewerbes, sog. Baulohn) erfordert ein spezielles Wissen und gesonderte Meldungen für die Mitarbeiter. Profiteren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Handwerker-Lohnabrechnungen und vermeiden Sie Fehler die zu teuren Nachzahlungen führen könnten.

Für die Erfassung aller notwendigen Mitarbeiterstammdaten halten wir für Sie ein vorgefertigtes Personalstammblatt bereit.

Unser Leistungsumfang für Sie:


Auswertungen der Lohnabrechnung (optional):
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzämter
  • Bereitstellung der monatlichen Lohnauswertungen in Papierform (optional: Lohnabrechnung für Ihre Angestellten bereits im Couvert eingetütet)
  • Erstellung der Zahlungsaufträge oder Überweisungsträger für den Zahlungsverkehr mit Ihrer Bank
  • Anfertigung von Bescheinigungen und Anträgen für Sozialversicherungsträger, Arbeitsamt, Krankenkassen, etc.
  • Meldung an die Malerkasse, SOKA-Bau, etc.
  • Erstellung Lohnnachweis für Berufsgenossenschaften
  • Sofortmeldung neuer Arbeitnehmer an die Deutsche Rentenversicherung
  • Begleitung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen


Profitieren Sie von uns:


Erfahrung und Fortbildung:
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexes System. Ständige Rechtsänderungen erschweren die Arbeit. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Mitarbeiter. Durch ständige Fortbildung durch externe Anbieter sind unsere Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und Sie können sich auch bei komplizierten Abrechnungsarten auf unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit verlassen.

Bescheinigungen, Meldungen, Anträge:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die unterschiedlichsten Bescheinigungen, Meldungen und Anträge zu erstellen. Diese zeitaufwendigen und zum Teil mühsamen Tätigkeiten übernehmen wir für Sie.

Lohnvorwegberechnungen, Lohnauskunft:
Wir helfen Ihnen bei Neueinstellungen und anstehenden Lohn- und Gehaltsveränderungen verschiedene Alternativen durch zu rechnen und geben Ihnen dabei einen sofortigen Überblick über die finanziellen Auswirkungen.

Lohnvorwegberechnungen, Lohnauskunft:
Wir helfen Ihnen bei Neueinstellungen und anstehenden Lohn- und Gehaltsveränderungen verschiedene Alternativen durch zu rechnen und geben Ihnen dabei einen sofortigen Überblick über die finanziellen Auswirkungen.

Arbeitnehmerzuwendungen:
Nicht alle Zuwendungen an Ihre Arbeitnehmer unterliegen der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf wie Sie Ihren Arbeitnehmern was zu Gute kommen lassen können, ohne dass Lohnnebenkosten anfallen.

Archivierung:
Die gesetzliche Ausbewahrungsfrist beträgt momentan 10 Jahre, dies gilt auch für die Lohnunterlagen. Um Platz und Mühe zu sparen besteht die Möglichkeit die Unterlagen auf einer digitalen Archiv-CD zu sichern.


x


Airflow-Geräte

Pulver-Strahl-Geräte, mittels derer Verfärbungen an den sichtbaren Zahnflächen entfernt werden können, ohne dass der Zahnschmelz angegriffen wird.