Arbeitgeber
Dieses Formular sollten Sie bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter ausfüllen.
Mitarbeiterstammblatt
Diese Erklärung dient zur Erleichterung der Feststellung von Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit und ist bei Anmeldung eines neuen Angestellten zwingend auszufüllen.
Erklärung für geringfügig entlohnte / kurzfristig Beschäftigte
Mit Einführung des flächendeckenden Mindestlohns ab 01. Januar 2015 haben Sie die Arbeitsstunden von Minijobbern mindestens wöchentlich zu führen. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende, Pause und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer/innen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
Formblatt Stundenaufzeichnung Minijob
Sie haben noch Fragen zum Mindestlohn?
Weitergehende Informationen
Seit 1. Januar 2009 sind die Arbeitgeber bestimmter Branchen verpflichtet, Sofortmeldungen zu erstatten. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
FAQ Sofortmeldung
Branchen mit Sofortmeldepflicht
Merkblatt der IHK München und Oberbayern zum gesetzlichen Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer (u.a. Berechnung des Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte)
Merkblatt Urlaubsanspruch
Unternehmer
Das BMF konkretisiert und verschärft zum 01.01.2015 die allgemeinen Buchführungsregeln. So erläutert ein aktuelles Schreiben die Verwaltungsvorgaben bei den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Sie sind von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen zu beachten.
GoBD – Westentliche Änderungen durch Einführung der GoBD
BMF-Schreiben v. 14.11.2014 – IV A 4 – S – 0316/13/10003
Für Registrierkassen gelten ab 1. Januar 2017 neue Pflichten
Hier ein Beitrag der IHK Aachen
Merkblatt des Bayrischen Landesamt für Steuern mit Informationen zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen ab 01.10.2014
Merkblatt zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ab 01.10.2014